Die Beitragsordnung des Bürgernetzverein Altmühltal e.V.
- §1 Beitragssätze
- §2 Nachweise
- §3 Beitragsermäßigung und Freistellung von der Beitragspflicht
- §4 Zahlung
- §5 Fälligkeit
- §6 Inkrafttreten
in der Fassung vom 04. Mai 2005
§1 Beitragssätze
| Privatpersonen, gemeinnützige Vereine | 20 € |
| Familien (Eltern und Kinder unter 18 Jahren bzw. in Ausbildung, jedes Familienmitglied ist separates Mitglied mit Stimmrecht) |
35 € |
| Pfarreien Schulen |
50 € |
| nicht gemeinnützige Vereine überörtliche Organisationen: Landkreis, Kreisverbände, Kreishandwerkerschaft, etc. |
100 € |
| Firmen incl. maximal 5 kostenfreie assoziierte Mitgliedschaften (bspw. für Firmeninhaber o.ä.) |
|
| bis 10 Mitarbeiter | 100 € |
| bis 50 Mitarbeiter | 150 € |
| über 50 Mitarbeiter | 300 € |
| Kommunen incl. Schule, Kindergarten, Bücherei, Wasserzweckverband, Museum, Abwasserzweckverband, Tourismusbüro |
|
| bis 2000 Einwohner (6) | 150 € |
| bis 3000 Einwohner (11) | 200 € |
| bis 5000 Einwohner (6) | 300 € |
| bis 7000 Einwohner (4) | 400 € |
| über 7000 Einwohner (3) | 500 € |
§2 Nachweise
Auf Verlangen müssen die Mitglieder Nachweise für die Zugehörigkeit zur gewählten Beitragsklasse vorlegen (z. B. Kindergeld/Ausbildungsbescheinigungen bei Familienmitgliedschaft oder Anerkennung der Gemeinnützigkeit bei Vereinen).
§3 Beitragsermäßigung und Freistellung von der Beitragspflicht
- Der Vorstand kann, insbesondere zum Zweck der Mitgliedergewinnung, Beitragsermäßigungen genehmigen. Die Beitragsermäßigungen gelten jeweils für ein Kalenderjahr.
- Eine Freistellung von der Beitragspflicht kann der Vorstand für Mitglieder, die nach dem 1. Oktober in den Verein eintreten, für das laufende Kalenderjahr beschließen.
§4 Zahlung
- Die Mitgliedsbeiträge werden kalenderjährlich, d.h. vom 1.1. bis 31.12. erhoben.
- Monatsbeiträge sind nicht vorgesehen.
- Die Beiträge werden per Bankeinzugsverfahren eingezogen. Ausnahmen sind vom Vorstand zu genehmigen.
§5 Fälligkeit
Die Mitgliedsbeiträge sind bei Bestandsmitgliedern zum 1.1. des Jahres und bei Neumitgliedern zum Datum der Aufnahme in den Verein fällig.
§6 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt am 9. 5. 2005 in Kraft.
Änderungen
Änderungen in der Mitgliederversammlung am 04. Mai 2005:
- diverse kleinere Korrekturen in der Genauigkeit von Begriffsdefinitionen z.B. zu Familien- und Firmenmitgliedern
- Nachweise für Ermäßigungen müssen erbracht werden
- 3 Beitragsermäßigung und Freistellung von der Beitragspflicht:
- Der Vorstand kann, insbesondere zum Zweck der Mitgliedergewinnung, Beitragsermäßigungen genehmigen. Die Beitragsermäßigungen gelten jeweils für ein Kalenderjahr.
- Eine Freistellung von der Beitragspflicht kann der Vorstand für Mitglieder, die nach dem 1. Oktober in den Verein eintreten, für das laufende Kalenderjahr beschließen.
- § 6 Inkrafttreten: Diese Beitragsordnung tritt am 09.05.2005 in Kraft.
Änderungen in der Mitgliederversammlung am 13.12.2000:
- Die Jahresbeiträge von Einzelpersonen und gemeinnützigen Vereinen werden bei gleichem Betrag auf Euro umgestellt (also von 20 DM auf 20 Euro).
- Die anderen Jahresbeiträge (Firmen, Schulen, Gemeinden, nicht gemeinn. Vereine) werden bei halbem Betrag auf Euro umgestellt (also von z.B. 200 DM auf 100 Euro).
- Neue Familienmitgliedschaft:
- 1 eigenständige Mailbox pro Familienmitglied
- 1 eigenständige Homepage pro Familienmitglied
- 1 eigenständiger Zugang zu MyAltmuehlNet pro Familienmitglied
- ermäßigte Kursgebühren für alle registrierten Familienmitglieder
- Gebühren: 35 Euro Jahresbeitrag
- Als Familienmitglieder gelten 2 Erwachsene und Kinder. Als Kind gilt, wer nachweislich in Ausbildung ist, bis max. 27 Jahre.
- Neue Varianten der Firmenmitgliedschaft Variante 1:
- 5 eigenständige Mailboxen
- 5 Zugänge zu MyAltmuehlnet
- Homepage im AltmuehlNet
- Variante 2 (zusätzlich zu Variante 1):
- weitere 10 eigenständige Mailboxen
- eigene .de-Domain mit Verlinkung im Altmuehlnet
Änderung in der Mitgliederversammlung am 10.12.98:
- Privatpersonen von 60,- auf 20,-
- Jugendliche werden wie Privatpersonen behandelt
Änderung in der Mitgliederversammlung am 11.4.97:
- Privatpersonen von 50,- auf 60,- ab 1.1.98
- Vereine von 100,- DM auf 60,- DM ab 11.4.97